Rechtsprechung
FG Bremen, 13.07.2000 - 298136K 5 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zusage wiederkehrender Leistungen in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge - private Versorgungsrente- als spezialgesetzliche Sonderausgaben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zahlungen aufgrund einer privaten Versorgungsrente als Leibrente oder als dauernde Last; Einkommensteuer 1990 und 1991
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zahlungen aufgrund einer privaten Versorgungsrente als Leibrente oder als dauernde Last - Einkommensteuer 1990 und 1991
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Bremen, 13.07.2000 - 298136K 5
- BFH, 31.03.2004 - X R 3/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 11.03.1992 - X R 141/88
Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente
Auszug aus FG Bremen, 13.07.2000 - 298136K 5
In seinem Urteil vom 11.03.1992 X R 141/88, BFHE 166, 564 , BStBl. II 1992, 499, auf das sich der Kläger beruft, hat der Bundesfinanzhof zwar ausgeführt, eine dauernde Last liege nicht nur dann vor, wenn sich die Abänderbarkeit aus dem Vertragstext ergibt.Demnach muß die Abänderbarkeit nicht unbedingt durch den Hinweis auf § 323 ZPO vereinbart sein, sondern es kommt darauf an, dass die in sachlichem Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe vereinbarten wiederkehrenden Geld- und Sachleistungen nicht gleichbleibend sind, das heisst, dass eine Anpassung nach den Bedürfnissen des Vermögensübergebers und/oder der Leistungsfähigkeit des Übernehmers vereinbart wird (vgl. BFHE 166, 564 , BStBl. II 1992, 499).
- BFH, 27.08.1997 - X R 54/94
Übertragung eines ertraglosen Grundstücks
Auszug aus FG Bremen, 13.07.2000 - 298136K 5
Für die Entscheidung, ob abänderbare oder nicht abänderbare Leistungen vereinbart sind, kommt es vorrangig auf den Inhalt der Vereinbarung an (BFH-Urteil vom 27.08.1997 X R 54/94, BFHE 184, 337 , BStBl. II 1997, 813).Denn in einem solchen Fall ist die Bezugnahme auf § 323 ZPO im Vertrag unverzichtbar, um die Abänderbarkeit auszuweisen (vgl. BFHE 184, 337 , BStBl. II 1997, 813).